Steckbrief: Riegl FG21-P
- Hersteller
- Riegl, Horn (Österreich)
- Messverfahren
- Laufzeit mehrerer Laserimpulse
- Einsatz
- Handgerät, vom Straßenrand oder aus dem Fahrzeug, oft mit Anhaltekontrolle
- Beweismittel
- Messprotokoll und Aussage der messenden Person, meist kein Foto
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 613 Messstellen, 668 dokumentierte Fälle
So misst Riegl FG21-P
Die messende Person zielt über eine Visiereinrichtung auf ein Fahrzeug. Das Gerät sendet in kurzer Folge mehrere Laserimpulse aus und bestimmt aus deren Laufzeit, wie sich die Entfernung ändert – daraus ergibt sich die Geschwindigkeit.
Ablauf einer Messung
- Vor Messbeginn führt die messende Person die vorgeschriebenen Gerätetests durch und trägt sie ins Messprotokoll ein.
- Sie zielt über die Visiereinrichtung auf ein herannahendes oder wegfahrendes Fahrzeug.
- Das Gerät sendet mehrere Laserimpulse und errechnet aus deren Laufzeit die Geschwindigkeit.
- Der Messwert wird abgelesen; häufig wird das Fahrzeug kurz danach angehalten.
- Messwert, Uhrzeit, Entfernung und Besonderheiten kommen ins Messprotokoll.
So erkennen Sie Riegl FG21-P
Handgerät mit Visier, ähnlich einem großen Fernglas oder einer Pistole. Die Polizei steht am Straßenrand oder auf einer Brücke, oft mit einem Anhalteposten weiter hinten.
Typische Fehlerquellen bei Riegl FG21-P
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Gerätetests vor der Messung
- Die Gebrauchsanweisung schreibt Tests vor, etwa zur Visiereinrichtung. Fehlen sie im Protokoll oder wurden sie falsch ausgeführt, ist das ein Ansatzpunkt.
- Zuordnung des Fahrzeugs
- Der Laserstrahl weitet sich mit der Entfernung auf. Bei dichtem Verkehr kann ein anderes Fahrzeug erfasst worden sein – besonders, wenn nebeneinander gefahren wird.
- Kein Foto
- Ohne Bild hängt die Zuordnung an der Beobachtung der messenden Person und an der Anhaltekontrolle. Sichtverbindung und Ablauf müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Schulung
- Die messende Person muss für genau dieses Gerät geschult sein.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei Riegl FG21-P
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 30.10.1997 – 4 StR 24/97: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Handmessgerät ist ein standardisiertes Messverfahren (damals zum Gerät Riegl LR 90-235/P); abgezogen wird die übliche Messtoleranz.
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Protokoll der Gerätetests vor Messbeginn
- Messentfernung und Verkehrslage laut Protokoll
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit Riegl FG21-P
- 89547 Gerstetten, Seestraße / K3017
- 50 Bad Neustadt an der Saale, Knes 9, Abschnitt 100 mit belegt
- Fürstenfeldbruck, Augsburger Str. 94, Fr. Mammemdorf
- 50 97877, Wertheim, auf der L 2310, Bettingen, FR Dertingen, Höhe AS Wertheim/Lengfurt mit Erhebung
- 97877 Wertheim auf der K 2824 bei der Kreuzung Kembach/Höhefeld in der FR Böttigheim
- Köln, Pfälzischer Ring/ FR Messe Kreisel Höhe Auffahrt B 55 a
- Mühldorf a. Inn, St 2352, Kreiburger Str
- Offenbach a.M., Offenbach, Mühlheimer Straße / Ulmenstraße stadteinwärts
- Stuttgart, Pragstraße / Pragtunnel / Tunnelausgang a. R. Zuffenhausen
- BAB A 44, Autobahnende, Ri. Eschwede
- BAB 46, FR Hagen
- Gemarkung Wedemark, BAB7, Umfahrspur, As mellendorf, Richtung Hamburg
- Fürth auf der Seeackerstr. auf der A 73 in der FR Bamberg
- Eching, Fraunhoferstr, Höhe Eching-Ost, am Wendekreis, Fr A92
- München, Dachhauer Straße, Fahrtrichrung NW, Max-Born-Str./BAB 99
- 70 Göppingen, L 1075, Aasrücken, FR Lenglingen
- 50 Sankt Wolfgang, ED21, Abschnitt 100, km 1.52, in Fahrtrichtung Klaus hatte zur Folge
- Weilersbach, B470, Abschnitt 1040
- Augsburg, Berliner Allee, B 2, Ab. 1580, Ri. Nordwesten
- 80 Taufkirchen, auf der Kreisstraße, M2, im Abschnitt 200, im Bereich von km 1,25
- Weihmichl auf der B299 beim Abschnitt 2160
- Treuchtlingen B2, Abschnitt 2260 Dietfurt
- 60 Hohenkammer, B 13, Abschnitt 2300, Eichethof führte zu
- 100 Bad Griesbach, i. Rottal, auf der St 2116, Abschnitt 260. Dabei kam es zur
- 100 Mellrichstadt, B 285, Abschnitt 340, FR Stockheim
- Ihrlerstein St 2233, Abschnitt 340
- Zu hohe in Ostheim v.d.Rhön, St 2289, Abschnitt 420
- Roßtal auf der B 14 bei Abschnitt 480 in Fahrtrichtung Nürnberg
- Würzburg, B 19, Abschnitt 700, Kantstr./Edelstr
- Kulmbach, St 2190, Abschnitt 720
- Tauberrettersheimm, ST 2269, Abschnitt 80
- Hilders, B 458, zw. Abf. Dietges und Grabenhöfchen, Ri. Fulda
- Reutlingen, B 464, Fahrtrichtung Reutlingen, Abfahrt Altenburg
- Gifhorn, B 188, Parkplatz hinter der Abfahrt Neubokel, L Gifhorn
- B 96, Abfahrt Oranienburg Nord, FR Nassenheide, Laser-Geschwindigkeits
- Heilbronn, Neckartalstraße, Sperrfläche, Höhe Abfahrt Karlsruher Straße mit belegt
- Recklinghausen, auf der L 511, Höhe Abfahrt Haltener Str.
- Bodenwöhr, B 85, Abzw. Kaltenbrunn, FRi. Cham
- Aspach auf der L1115 beim Abzweig Wüstenbacher Weg aus Richtung Kleinaspach
- Witzenhausen, Unterrieden, B 27, Abzweig B 80 Ri. Eschwege
- Un in Kaltenborn, auf der L 120, Hohe Acht, FR Adenau
- Sömmerda, AD Süd Harz – Schweinfurt, Km 30.0
- Sinheim-Hilsbach, Adelshöfer Str
- 50 Sankt Augustin, auf der Konrad-Adenauer-Straße, Rtg. Hoholz
- Landshut, Hofmark-Aich-Straße
- Bedburg-Hau – Schneppenbaum, Johann-van-Aken-Ring, Mühlenstraße – Lasermessverfahren
- Münster, Albersloher Weg, Martin-Luther-King-Weg, FR auswärts
- Münster, Albersloher Weg/Willy-Brandt-Weg, FR Stadtmitte
- München, Allacher Straße, Zaunerstraße
- Düsseldorf, Toulouser Allee, FR Wehrhahn