Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der L 511, Höhe Abfahrt Haltener Str., die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 98 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Laser Riegl FG21P, 1 Monat Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen erlassen.

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