Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf dem Niedersachsenring um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 80 km/h mit Foto. Fahrverbot 1 Monat, 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Bußgeldbescheid
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“