Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf dem Niedersachsenring um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 80 km/h mit Foto. Fahrverbot 1 Monat, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Bußgeldbescheid

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