Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Essen, auf der Rubensstraße 29 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 44 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Essen übersandt.

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