Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Würzburg, Grombuehlstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Würzburg übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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