Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde missachtet. Der Rotlichtverstoß in Hamburg, Mohnhof / Am Brink wurde mittels Messgerät: Automatische Rotlichtkamera, Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG,132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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