Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße

Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße im Überblick

Zur Messstelle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Postleitzahl
73553
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße

  1. Januar 2019

    Bußgeldbescheid wegen Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in 73553, Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße erlassen, Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis erlassen

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… beim Radfahren55 € – – Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße

Ich wurde an der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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