Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 07.11.2015 in Mittelnkirchen, L 140, Muddweg, km 15,900, Hausnummer 168, York. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 100 km/h mit Frontfoto. Bußgeld 410,00 €, Bußgeld verdoppelt, da von Vorsatz ausgegangen werden muss- § 3 Abs. 4a Bußgeldverordnung

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs. 2a StVG, § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade

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