Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften gegangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 77716, Haslach, Mühlenbacher Straße, Höhe Einmündung Rotkreuzstraße um 22 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Messung mit ES 8.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ortenaukreis übersandte Vordruck Anhörung

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