Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rostock, Rövershäger Chaussee, Hö. Wendehammer Petridamm, aR. BAB 19 um 32 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Formular Anhörung
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