Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Chemnitz, auf der Müllerstraße/ Mühlenstraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Traffiphot III mit SmartCamera IV und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandte Zeugenfragebogen

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