Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Auf`m Hennekamp, Ecke Gurlittstraße, stadtauswärts um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot S.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Anhörung

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