Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Horn-Bad Meinberg, Steinheimer Straße, Höhe Haus-Nr. 128 mit 41 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 dokumentierte mit Foto 91 km/h.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe erhob 400,00 € Bußgeld

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