Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde Zarnewenz, auf der Bundesstraße B 5 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 71 km/h, Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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