Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, auf der Koblenzer Straße, B 9, Albertus-Magnus- Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 86 km/h. Bußgeld:160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn

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