Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße, in Chemnitz

Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße im Überblick

Zur Messstelle Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße, in Chemnitz ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Traffipax TraffiPhot. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Chemnitz
Bundesland
Sachsen
Messgeräte
Traffipax TraffiPhot
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Stadt Chemnitz
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Chemnitz

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße

  1. November 2019

    Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße, in Chemnitz bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage erlassen, Bußgeldstelle Stadt Chemnitz

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Traffipax TraffiPhot

Bußgeld am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße

Traffipax TraffiPhot

Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße misst ein Traffipax TraffiPhot (Messprinzip: Sensoren in der Fahrbahn (auch Rotlicht)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Traffipax TraffiPhot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße

Ich wurde am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Traffipax TraffiPhot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Clausstraße / Charlottenstraße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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