Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-Straße bei in Bergisch Gladbach

Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S im Überblick

Zur Messstelle Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-Straße bei in Bergisch Gladbach ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Bergisch Gladbach
Landkreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Bergisch Gladbach

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S

  1. Mai 2021

    Bußgeldbescheid wegen Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-Straße bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Bergisch Gladbach erlassen, Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    Rotlichtüberwachung

Bußgeld am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S

Ich wurde am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Refrather Weg / Richard – Zanders-S ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Weitere Blitzer in Bergisch Gladbach

Alle 21 Blitzer in Bergisch Gladbach

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen