Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Altglietzen, auf der Chaussestr. ( Höhe KITA), FR Grenze um 29 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 59 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland erließ Bußgeldbescheid

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.