Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.04.2015 in Mittelsdorf, auf dem Haddorfer Weg, Hausnummer 41, in Fahrtrichtung K 3 mit 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 53 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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