Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.06.2016 in Wittstock, auf der Pritzwalker Straße, L 15, MP 008 mit 47 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: TraffiPhot S, Foto

Verstoß gegen:  3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 Abs. 2 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandt.

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