Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 07.04.2016 in Neubrandenburg, Karl-Marx-Allee, FR Seelow mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Beweisfoto 75 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland

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