Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße im Überblick
An der Messstelle Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße, FR Fellbach bei in 70736, Fellbach sind bei der Blitzerkanzlei seit 2021 3 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Fellbach.
- Überwachung
- Rotlicht
- Ort
- Fellbach
- Landkreis
- Rems-Murr-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahl
- 70736
- Messgeräte
- Rotlichtüberwachung
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Fellbach
- Dokumentierte Fälle
- 3 (seit 2021)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße
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August 2022
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Str. / Höhenstr., FR Fellbach bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 79736, Fellbach eröffnet, Bußgeldstelle Fellbach
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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Februar 2022
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh.-Str./ Höhenstraße bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Fellbach eröffnet, Bußgeldstelle Fellbach
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
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April 2021
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße, FR Fellbach bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 70736, Fellbach eröffnet, Bußgeldstelle Fellbach
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße
Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.
Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße
Rotlichtüberwachung
Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 3 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Fellbach. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße
Ich wurde am Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Überquerung der Kreuzung Gotthilf-Bayh-Straße / Höhenstraße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
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