Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73108 Gammelshausen, auf der Hauptstraße aus Richtung Gruibingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffiphot, stat. Anlage und Foto wurden 75 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göppingen übersandte Anhörung

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