Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1

Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 im Überblick

Zur Messstelle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Ort
Celle
Landkreis
Landkreis Celle
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
29221
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Celle
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Celle

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1

  1. März 2021

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 29221, Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 wurde mit Bußgeld über geahndet, Bußgeldstelle Landkreis Celle

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… beim Radfahren55 € – – Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landkreis Celle.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1

Ich wurde an der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Celle, Neumarkt, Höhe. Hs.- Nr.1 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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