Rotlichtblitzer Das in Hamm, auf der Werler Straße FR Werl, Höhe Ostdorfstraße

Rotlichtblitzer Das in Hamm im Überblick

An der Messstelle Das in Hamm, auf der Werler Straße FR Werl, Höhe Ostdorfstraße sind bei der Blitzerkanzlei seit 2020 3 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamm.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Hamm
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Hamm
Dokumentierte Fälle
3 (seit 2020)
Stand der Angaben
September 2026
Hamm

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Das in Hamm

  1. November 2023

    Ordnungswidrigkeit durch Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage in Hamm, Werler Str, FR Werl, Höhe Ostdorfstraße begangen, Bußgeldstelle Hamm

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG

    Rotlichtüberwachung

  2. November 2021

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamm, Werler Str., FR Werl, Höhe Ostdorfstraße missachtet, Bußgeldstelle Hamm

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

  3. Februar 2020

    Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamm, auf der Werler Straße FR Werl, Höhe Ostdorfstraße missachtet, Bußgeldstelle Hamm

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG StVG

    Rotlichtüberwachung

Bußgeld am Rotlichtblitzer Das in Hamm

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Das in Hamm

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer Das in Hamm wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 3 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamm. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Das in Hamm geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Das in Hamm und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Das in Hamm

Ich wurde am Rotlichtblitzer Das in Hamm geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Das in Hamm Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Das in Hamm?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Das in Hamm ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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