Rotlichtverstoß wurde in Pforzheim, auf der Habermehlstraße / Hans-Sachs-Straße begangen. Beweismittel Messung mit Stationärer Rotlichtüberwachungsanlage mit Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Pforzheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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