Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Pfälzerstraße, Höhe Nr. 18, in Richtung Vogelweiherstraße  mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messprotokoll

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nürnberg übersandte Verwarnung/Anhörung

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