Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messstelle Reststrauch, FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 59 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Automatischer Rotlichtkamera und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach erließ Bußgeldbescheid
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