Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Stuttgart, auf der Talstraße, Kreuzung Wangener Straße, Richtung B 10 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage TRAFFIPHOT III und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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