Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rostock, auf dem Südring, Höhe Nr. 17, i. R. Nobeldstraße um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

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