Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, auf dem Fahrweg, Höhe Nr. 4, FR Ortsmitte mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 dokumentierte mit Beweisfoto 72 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Worms übersandte Vordruck Anhörung
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