Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 09661, Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, B 169, Abzwg. Schlegeler Straße aus Ri. Hainichen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 67 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen übersandte Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung
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