Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 32545, Bad Oeynhausen, Kanalstraße, B 61, ca.50 m östlich Martin-Schröder-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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