Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Buxtehude, K 60, Föhrenweg, Fahrtrichtung K die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 54 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Vordruck Anhörung

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