Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lauterbach, Grimmaer Str., i. H. Nr. 4-26 Richtung Bernbruch um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h, Beweismittel: Protokoll Geschwindigkeitsmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Vordruck Anfrage an den Fahrzeughalter

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