Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, Horsthofstraße, FR Hauptstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Speed R1 Front ergab 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen

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