Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göhren, K 30, LUP, Trammer Straße, in Höhe Haus “Am Sportplatz 5” die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 90 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lichtmessverfahren mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung

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