Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81, AS Tauberbischofsheim – LG Bayer

Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 im Überblick

Zur Messstelle Grünsfeld, auf der BAB 81, AS Tauberbischofsheim – LG Bayer ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Ort
Grünsfeld
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Bundesland
Baden-Württemberg
Straße
A 81
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Grünsfeld

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81

  1. März 2019

    Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Grünsfeld, auf der BAB 81, AS Tauberbischofsheim – LG Bayer erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… beim Radfahren55 € – – Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81

Ich wurde an der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Grünsfeld, auf der BAB 81 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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