Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 74076 Heilbronn, auf der Austraße, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Stadt Heilbronn übersandt.
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