Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in 74076, Heilbronn, auf der Austraße festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Stadt Heilbronn übersandt.

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