Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, auf der Wilhelmshöher Straße, Nr. 52.,  indem das Mobiltelefon oder der Höhrer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten wurde führte zu Bußgeldverfahren. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandt.

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