Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 04749, Ostrau, OL Obersteina, S 35, Mügelner Straße, in Rtg. Mügeln um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 78 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen übersandte Zeugenfragebogen
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