Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.02.2016 in 09569 Oederan, OL Hartha, zur Räuberschanke i.H. Nr. 1 A, in Rtg. Frankenstein die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 77 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h . Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen

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