Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Göhren, K 30, Abs. 90, km 3,6, Trammer Straße, Haus “Am Sportplatz 5”. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren mit Foto 71 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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