Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grünhain/Beierfeld, OT Grünhain, S 222, Auer Str., Höhe Parkplatz, Mutter-Kind-Heim, FR Ortsmitte mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandt.
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