Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 10.12.2015  in Nürnberg, Brehmstraße 26, Richtung Dr.-Luppe-Platz um 13 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  43 km/h. Beweismittel Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Nürnberg

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