In Münster, Westfalenstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
13 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 43 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen

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