In Gommern, Stadt Gommern, Vehlitz, auf der E.-Thälmannstr., B 246 A, in Richtung Gommern wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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