In Hagen, Dolomitstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 88 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Formular Anhörung

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