Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.10.2015 in Hamm, Großer Sandweg, FR: Westen, Bereich Hausnr. 18a um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden  46 km/h. Beweismittel:  Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

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